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   BVerwG, 30.01.1996 - 1 WB 26.95   

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https://dejure.org/1996,14370
BVerwG, 30.01.1996 - 1 WB 26.95 (https://dejure.org/1996,14370)
BVerwG, Entscheidung vom 30.01.1996 - 1 WB 26.95 (https://dejure.org/1996,14370)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Januar 1996 - 1 WB 26.95 (https://dejure.org/1996,14370)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung einer Verpflichtung zum Inübunghalten als Minentaucher - Aufhebung einer Kommanditierung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 04.03.1976 - I WB 54.74
    Auszug aus BVerwG, 30.01.1996 - 1 WB 26.95
    Dieser Antrag ist jedoch unzulässig, weil das nach der genannten Vorschrift zu fordernde berechtigte Interesse an diesem Fortsetzungsfeststellungsantrag (vgl. Beschluß vom 4. März 1976 - BVerwG 1 WB 54.74 - <BVerwGE 53, 134 [137]> m.w.N.) nicht dargetan ist.

    Entscheidend ist, daß die gerichtliche Entscheidung geeignet ist, die rechtliche Position des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern (vgl. Beschlüsse vom 4. März 1976 a.a.O. und vom 21. September 1993 - BVerwG 1 WB 73.92 -).

  • BVerwG, 20.08.1985 - 1 WB 12.85

    Anfechtung einer Beurteilung - Dienstaufsicht - Gerichtliche Nachprüfung - Ablauf

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1996 - 1 WB 26.95
    Lediglich im Ausnahmefall kann sich die Kenntnisnahme eines Umstandes, der die Maßnahme betrifft und ohne dessen Kenntnis dem Betroffenen die Maßnahme rechtmäßig erscheinen mußte, als selbständiger Beschwerdeanlaß darstellen (vgl. Beschlüsse vom 20. August 1985 - BVerwG 1 WB 12.85 - <NZWehrr 1986, 123> m.w.N. und vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 63.94 -).
  • BVerwG, 25.01.1995 - 1 WB 63.94

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung bei der Bundeswehr -

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1996 - 1 WB 26.95
    Lediglich im Ausnahmefall kann sich die Kenntnisnahme eines Umstandes, der die Maßnahme betrifft und ohne dessen Kenntnis dem Betroffenen die Maßnahme rechtmäßig erscheinen mußte, als selbständiger Beschwerdeanlaß darstellen (vgl. Beschlüsse vom 20. August 1985 - BVerwG 1 WB 12.85 - <NZWehrr 1986, 123> m.w.N. und vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 63.94 -).
  • BVerwG, 29.08.1989 - 1 WB 187.88

    Dienstrechtliche Maßnahmen im Fall des Absturzes einer TORNADO-Maschine infolge

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1996 - 1 WB 26.95
    Soll die Eingabe eines Soldaten als förmlicher Rechtsbehelf aufgefaßt werden, so muß sich, wenn der Rechtsbehelf nicht benannt ist, wenigstens aus dem Zusammenhang ergeben, daß der Soldat eine Nachprüfung durch die nächsthöhere Stelle oder das Wehrdienstgericht erstrebt (vgl. Beschluß vom 22. November 1960 ; Beschluß vom 29. August 1989 - BVerwG 1 WB 187.88 - Böttcher/Dau, WBO, 3. Aufl., § 6 RdNr. 32, § 17 RdNr. 100).
  • BVerwG, 21.09.1993 - 1 WB 73.92

    Rechtmäßigkeit der Wegversetzung eines Soldaten - Verwendungsfähigkeit auf einem

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1996 - 1 WB 26.95
    Entscheidend ist, daß die gerichtliche Entscheidung geeignet ist, die rechtliche Position des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern (vgl. Beschlüsse vom 4. März 1976 a.a.O. und vom 21. September 1993 - BVerwG 1 WB 73.92 -).
  • BVerwG, 27.08.1998 - 1 WB 28.98

    Klage eines Soldaten gegen ein Stellenbesetzungsverfahren - Verstoß gegen die

    Soll die Eingabe eines Soldaten als förmlicher Rechtsbehelf aufgefaßt werden, so muß sich, wenn der Rechtsbehelf nicht benannt ist, wenigstens aus dem Zusammenhang ergeben, daß der Soldat eine Nachprüfung durch die nächsthöhere Stelle erstrebt (vgl. Beschlüsse vom 22. November 1960 und vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 26.95 - Böttcher/Dau, WBO, 4. Aufl., § 6 RdNr. 32).
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